top of page

SPD beantragt Akteneinsicht zur Ortskernentwicklung



Die SPD-Fraktion Büttelborn hat für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung einen Antrag zur Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses eingebracht. „Dieser Schritt ist notwendig, weil wir als Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter über die Planung zur Ortskernentwicklung in wichtigen Punkten im Unklaren gelassen werden“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Sascha Kreim.


Bürgermeister Andreas Rotzinger hatte die SPD-Fraktion in ihrer Sitzung am 25. April über die Planung im Ortskern informiert. „Bei diesem Termin blieb offen, ob bei der Ortsmitte ein schlüssiges Gesamtkonzept verfolgt wird“, so Sacha Kreim weiter. „Auch auf Nachfrage blieben wichtige Fragen offen“.

Vereinzelt bekämen die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter in den Ausschüssen oder in den Fraktionssitzungen Informationen über die Umgestaltung des „Seibert Hauses“ in ein Heimatmuseum, über eine im direkten Umfeld entstehende Wohnbebauung (das Echo berichtete am 9. Juni) oder über die Umgestaltung des Rathausplatzes. „Diese Bauvorhaben werden Häppchenweise präsentiert. Ein Gesamtkonzept ist nicht erkennbar“, erklärt auch der Bauausschussvorsitzende Matthias Wolf.


Auf Nachfrage habe der Bürgermeister der SPD erklärt, dass diese Baumaßnahmen auch nicht Teil eines zusammenhängenden Konzeptes seien. „Es ist absolut nachvollziehbar, dass nicht der gesamte Ortskern auf einmal umgestaltet werden kann. Dafür sind einzelne Bauabschnitte nötig und sinnvoll. Aber dass selbst auf mehrfache Nachfrage zu einem schlüssigen Gesamtkonzept keine Angaben gemacht werden können, ist schon verwunderlich“, so Wolf weiter.


„Auch die Aussage des Bürgermeisters, der Antrag für die Aufnahme in das Förderprogramm ‚Stadtumbau Hessen‘ sei weder genehmigt noch abgelehnt worden (das Echo berichtete am 2. Juni) ist für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein typisches Beispiel für das Wegducken des Bürgermeisters", erklärt der Fraktionsvorsitzende Kreim. „Ein nicht genehmigter Antrag bedeutet Ablehnung. Normalerweise bekommt man dann zumindest auf Nachfrage Verbesserungshinweise. Das ist wenn ich bei der Gemeinde einen x-beliebigen Antrag stelle auch nicht anders“, so Kreim. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen durch Akteneinsicht vor allem Antworten auf die Fragen, mit welchen Planungsbüros der Bürgermeister wie zusammenarbeitet, welche Kosten dabei bisher entstanden sind, warum bisherige Anträge abgelehnt wurden und ob eine sinnvolle Planung vorliegt.


In §50 II der Hessischen Gemeindeordnung ist geregelt, dass ein Akteneinsichtsausschuss gebildet wird, wenn dieser durch ein Viertel der Gemeindevertretung oder eine Fraktion gefordert wird.

Empfohlene Einträge
Aktuelle Einträge
Archiv
Folgen Sie uns!
  • Facebook Basic Square
  • Twitter Basic Square
  • Google+ Basic Square
bottom of page